Vorrang des Fußgängers - Unfall mit Fußgängern beim Rechts- und Linksabbiegen mit dem Kfz - Sorgfaltspflichten
 

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Abbiegen - Personenschaden - Schadensersatz - Schadensminderung - Schadenspositionen - Unfalltypen - Versicherungsthemen


Abbiegen - Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fußgängern

Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -
  • OLG Hamm v. 18.06.2004:
    Die Pflicht zur Rücksichtnahme und zum Passierenlassen besteht nicht erst gegenüber Fußgängern, die schon sichtbar sind, sondern stets dann, wenn mit querenden Fußgängern gerechnet werden muss. Im Falle einer Kollision mit einem eine Einmündung querenden Fußgänger trifft den Fahrzeugführer das Alleinverschulden an dem Unfall.

  • OLG Celle v. 19.09.2005:
    Alleinhaftung eines Fußgängers, der 20 m neben einem ampelgeregelten Überweg bei schlechten Sichtverhältnissen eine mehrspurige verkehrsreiche Straße überquert und mit dem ein Abbieger nicht zu rechen braucht.

  • OLG München v. 17.03.2006:
    Ein Fahrzeugführer muss beim Abbiegen auch auf solche querende Fußgänger gefasst sein, audie vorüber-gehend die Sicht verdeckt gewesen sein konnte, weil mit solchen Fußgängern zu rechnen war. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fahrzeugführer die querende Mutter des - verdeckten - Kindes sehen kann, die selbst ein Kind auf dem Arm trägt. Er muss gerade dann mit weiteren querenden Kindern rechnen.




Abbiegen aus Grundstücksausfahrt: - nach oben -
  • OLG Hamm v. 25.08.1994:
    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem aus einem Grundstück ausfahrenden Kfz und einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger.




Weiteres zum Thema Schadensersatz und Haftung: - nach oben -