Alkohol im Verkehrsrecht - Trunkenheit am Steuer - absolute Fahruntauglichkeit - Grenzwertberechnung - Blutalkoholuntersuchung - Blutprobe - Kaftfahrer - Mofafahrer - Kradfahrer - Radfahrer - Blutprobe
 

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Alkohol im Verkehrsrecht


Alkoholische Beeinflussung spielt in allen Verkehrsrechtsgebieten eine bedeutende Rolle.
  • Schon die Verkehrsteilnahme nach dem Genuss relativ geringer Mengen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; bei größeren Mengen oder wenn der Alkoholkonsum zu einem Unfall geführt hat, ist sie sogar als Straftat verfolgbar.

  • Bei de Regulierung der sich aus einem Unfall ergebenden wechselseitigen Schadensersatzansprüche ist vorheriger Alkoholkonsum eines Beteiligten sowohl verfahrensmäßig (Anscheinsbeweis) wie auch bei der Haftungsabwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile zu berücksichtigen. Für relevante Schadensfolgen führt Alkoholgenuss zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen.

  • Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholgewöhnung oder gar -sucht haben Einfluss auf die Geeignetheit eines Menschen, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, sodass bei der Erteilung und dem Entzug der Fahrerlaubnis auch die Verwaltungsbehörden mit der Alkoholproblematik befasst sind.








Gliederung:





Alkoholverbot für junge Fahranfänger: - nach oben -
  • Das Alkoholverbot für junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen

  • AG Herne-Wanne v. 17.12.2008:
    Grundsätzlich ist von einer Wirkung genossener alkoholischer Getränke nicht bereits dann auszugehen, wenn Alkohol im Blut nachgewiesen wird, sondern erst ab einer gewissen Mindestkonzentration. Diese liegt derzeit bei mindestens 0,26 Promille.

  • AG Langenfeld v. 20.04.2011:
    Ein Wert von 0,12 ‰ reicht nicht aus, um die tatbestandlich vorausgesetzte "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" bei jugendlichen Fahranfängern zu erfüllen; vielmehr bedarf es hierzu einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 1 mg/L bzw. einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,2 ‰.




Grenzwerte und absolute Fahruntauglichkeit: - nach oben -


Grenzwertberechnung: - nach oben -


Alkohol- und Drogenkontrollen während der Führungsaufsicht: - nach oben -


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