EU-Führerschein
-
Fahrerlaubnis allgemein
-
Fahrerlaubnisthemen
-
Nutzungsuntersagung
-
EU-FE-Rechtsprechung Bundesländer
-
EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte
EU-Fahrerlaubnis und das Erfordernis einer deutschen positiven MPU zur Vermeidung einer Nutzungsuntersagung
Hätte ein Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland ein positives Fahreignungsgutachten (MPU) vorlegen müssen, um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, so wird dies von ihm von den deutschen Behörden ebenfalls nach dem Erwerb des EU-Führerscheins verlangt, sofern die Sachverhalte, die seinerzeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben, noch fortwirken.
Inwieweit dies rechtlich zulässig ist, ist umstritten. Die weitaus herrschende Meinung geht von der Zulässigkeit einer Nutzungsuntersagung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis aus, sofern keine positive MPU beigebracht wird. Die Frage liegt dem EuGH zur Entscheidung vor.
Gliederung:
Allgemeines:
- nach oben -
- EU-Führerscheine: Rechtslage und Entwicklung bis heute
- VG München vom 13.01.2005:
Die Ausnahmeregelung des Art. 8 Abs. 2 und 4 der 2. Führerschein-Richtlinie soll es den Mitgliedstaaten gerade abweichend von der generellen Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ermöglichen, in ihrem Hoheitsgebiet ihre nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Die Richtlinie ist also nicht auf vollständige Harmonisierung hinsichtlich der Führerscheinerteilung und -entziehung ausgerichtet, sondern enthält z.T. nur Mindestanforderungen, die einer strikteren Ausformung im Recht des einzelnen Mitgliedsstaates jedenfalls nicht grundsätzlich entgegenstehen.
- VG München v. 04.05.2005:
Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der Anerkennung von EU-Führerscheinen
- VGH München v. 01.07.2005:
Das Problem der Nutzungsuntersagung wegen fehlender MPU ist offen
- OVG Koblenz v. 04.05.2005:
Beschwerdeentscheidung -Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (MPU nur wegen EU-FE-Gebrauch + Vertrauensschutz)
Keine MPU wegen Herleitung von Eignungsbedenken aus angeblich strafbarem Gebrauchmachens einer ausländischen Fahrerlaubnis:
- nach oben -
- VG München v. 08.03.2005:
Selbst wenn der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Inland rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde, darf die Führerscheinbehörde dies nicht zum Anlass für Fahreignungszweifel und die Anordnung einer MPU nehmen, weil die strafrechtlichen Verurteilungen gegen Europarecht verstoßen und auf Wiederaufnahmeanträge hin aufzuheben wären.
MPU-Themenbereiche:
- nach oben -