Cannabis und Fahrerlaubnis in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts - Fahreignung - Screening - MPU - Führerscheinentzug
 

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Cannabis und Fahrerlaubnis in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts









Gliederung:


Bundesverfassungsgericht: - nach oben -
  • BVerfG v. 24.06.1993:
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern.

  • BVerfG v. 20.06.2002:
    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei Besitz einer kleinen Menge Haschisch und Verweigerung des Drogenscreening.

  • BVerfG v. 08.07.2002:
    Die Feststellung des unerlaubten Besitzes einer kleinen Menge Cannabis für sich allein reicht nicht aus, dem Betroffenen ein fachärztliches Gutachten auf der Grundlage eines Drogenscreenings abzuverlangen. Sind jedoch hinreichend konkrete tatsächliche Verdachtsmomente festzustellen, dass jemand während der Teilnahme am Straßenverkehr Cannabis konsumiert oder sonst wie unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, ihn einer Fahreignungsüberprüfung zu unterziehen. Diese kann auch die Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens auf der Grundlage eines Drogenscreenings umfassen.

  • BVerfG vom 01.08.2002:
    Keine Fahrerlaubnisentziehung bei Verweigerung eines Drogenscreenings nach einmaligem Besitz einer kleinen Menge Haschisch.

  • BVerfG v. 30.01.2003:
    Allein aus der einmaligen Feststellung, dass ein Betroffener unerlaubt eine kleine Menge Haschisch besessen hat, ergibt sich kein hinreichend konkreter Gefahrenverdacht und somit kein berechtigter Anlass, seine Fahreignung zu überprüfen. Die Weigerung, sich der geforderten Begutachtung zu stellen und die mit ihr verbundene Beeinträchtigung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts hinzunehmen, darf im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nicht zu seinen Lasten gewürdigt werden.

  • BVerfG v. 21.12.2004:
    Zum Nachweisgrenzwert von mindestens 1 ng/ml bei Cannabis im Ordnungswidrigkeitenrecht



Bundesverwaltungsgericht: - nach oben -
  • BVerwG v. 15.12.1989:
    Der festgestellte Besitz einer Kleinmenge von Marihuana begründet durch allgemeine Erfahrungen gewichtige Anhaltspunkte dafür, daß der Betroffene auch als regelmäßiger Konsument dieser Droge in Betracht kommt. Bei Verdacht auf regelmäßigem Konsum reichen weniger eingreifende Maßnahmen (ärztliches Gutachten, Drogen-Screenings) nicht aus; die Fahreignung muss durch eine MPU nachgewiesen werden.

  • BVerwG v. 05.07.2001:
    Ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt im Sinne des § 15 Abs. 2 StVZO a.F. allein keinen Anlass zu der Annahme, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet.



Sonstige Rechtsprechung: - nach oben -