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Alkohol-Themen - Cannabis-Themen - Drogen-Themen - Fahrerlaubnis-Themen - Fahrverbots-Themen - MPU-Themen Augenblicksversagen infolge BlendungVielfach berufen sich Betroffene darauf, dass sie infolge starker Sonneneinstrahlung oder bei Dunkelheit durch den Gegenverkehr so stark geblendet worden seien, dass sie das Rotlicht einer Ampel oder ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder einem Überholverbot nicht haben sehen können. Eine derartige Einlassung wird allerdings von den Gerichten nicht als Begründung für ein milder zu beurteilendes Augenblicksversagen anerkannt, da der Kfz-Führer sowohl bei Sonnenblendung, aber auch bei blendendem Gegenverkehr seine Fahrgeschwindigkeit sofort so weit herabsetzen muss, dass er den Verkehr mit der erforderlichen Aufmerksamkeit bewältigen kann. Gliederung: Allgemeines: - nach oben -
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Zum Absehen vom Fahrverbot:
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