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Alkohol-Themen - Cannabis-Themen - Drogen-Themen - Fahrerlaubnis-Themen - Fahrverbots-Themen - MPU-Themen Fahrverbot wegen grober PflichtverletzungWird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, auch schon bei einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot zu verhängen, wenn es sich um eine grobe Pflichtverletzung handelt. Grobe Pflichtverletzungen sind solche, die (objektiv) immer wieder Ursache schwerer Unfälle sind und (subjektiv) auf besonders grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen. Auch bei objektiv grobem Verstoß setzt die Anordnung ein besonders verantwortungsloses Verhalten voraus. Gliederung: Allgemeines: - nach oben -
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Zum Absehen vom Fahrverbot:
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