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Alkohol-Themen - Cannabis-Themen - Drogen-Themen - Fahrerlaubnis-Themen - Fahrverbots-Themen - MPU-Themen Absehen vom Fahrverbot wegen besonderer Umstände bzw. wegen des NachtatverhaltensDa jede Fahrverbotsentscheidung eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu orientierende Ermessensausübung zum Inhalt hat, wundert es nicht, dass von jeher in einer Anhäufung bestimmter atypischer und entlastender Tatumstände oder auch bei einem bestimmten Nachtatverhaltens von der Fahrverbotssanktion abgesehen wurde. Allerdings muss auf den Ausnahmecharakter solcher Entscheidungen energisch hingewiesen werden. Gleichwohl ist es wichtig, sich immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass ein Fahrverbot nicht einfach schematisch verhängt werden darf; der Richter muss sich stets bewusst sein, dass er die Möglichkeit besitzt, von der Verhängung des Fahrverbots im Einzelfall abzusehen. Gliederung: Einzelheiten: - nach oben -
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Zum Absehen vom Fahrverbot:
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