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Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsverstöße - Messverfahren - Radarfoto - Rechtsbeschwerde - Toleranzabzüge - Vidit/VKS Videoaufzeichnungen bei Geschwindigkeits- und Abstands-MessungenDer Vorteil von Videoaufzeichnungen liegt darin, dass die Ermittlungsbehörden - abgesehen von der technischen Auswertung des jeweils dokumentierten Fahrvorgangs - auch über ein überzeugendes Beweismittel verfügen, das später in etwaigen gerichtlichen Verfahren den Verfahrensbeteiligten erlaubt, selbst den beanstandeten Verstoß in Augenschein zu nehmen. Es gibt verschiedene Gerätetypen, mittels derer beispielsweise Abstandsverstöße abgebildet werden können, wie die Messanlage VAMA oder das Distanz-System ViDistA; es handelt sich in diesen Fällen um sog. standardisierte Messverfahren, bei denen solange, wie keine konkreten Beanstandungen an der einzelnen Messdurchführung vorgebracht werden, der Richter sich im Urteil auf Wiedergabe des verwendeten Messsystems beschränken kann. Die meisten Geräte können sowohl zum Aufzeichnen und Nachweis von Geschwindigkeits- wie auch von Abstandsverstößen verwendet werden. Gliederung:
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Täterschaftsbeweis durch Videoaufzeichnung: - nach oben -
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