Das Verkehrslexikon

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Konsumbewertung mit verschiedenen Markern




In der Bewertung des unterschiedlichen Konsumverhaltens bzw. in dessen Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit spielen eine Reihe von sog. Markern eine Rolle. Dabei geht es um folgende Werte:

CDT-Wert (carbohydratedeficient Transferrin)
CIF-Wert (Cannabis Influence Factor)
EtG-Wert (Ethylglucuronid)
Leberwerte (Gamma-GT (GGT) - GOT (ASAT) - GTP (ALAT)
MCV-Wert (Mean Corpuscular Volume)


Siehe auch:
Stichwörter zum Thema Alkohol
Stichwörter zum Thema Drogen
Stichwörter zum Thema Cannabis

Verwaltungsgericht Aachen v. 19.02.2026:
Zur Anwendbarkeit des neuen THC-Grenzwertes bei Gutachtenanordnungen nach § 13a FeV und Anforderungen an die Fragestellung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.02.2023:
Zur erforderlichen THC-Konzentration für Fahreignungszweifel bei gelegentlichem Cannabiskonsum (1,0 µg/l)

Verwaltungsgericht Aachen v. 14.04.2020:
Fahreignung bei Cannabiskonsum: Regelmäßigkeit, Selbstmedikation und Wiedererlangung

Verwaltungsgericht Aachen v. 20.09.2018:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabiskonsum und den Kriterien für dessen Annahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.08.2018:
Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren unter Einfluss (THC-Wert 2,5 µg/l)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.04.2018:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.12.2017:
Gelegentlicher Cannabiskonsum: Fahrungeeignetheit bei fehlender Trennung von Konsum und Fahren (THC-Wert über 1 ng/ml)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 17.08.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren unter Einfluss von Cannabis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.07.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum: Ausschluss von passivem Konsum

Verwaltungsgericht Köln v. 01.07.2016:
Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum: Trennungsgebot und 1,0 µg/l THC-Grenzwert

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.04.2016:
Zur Fahreignung bei gelegentlichem Cannabiskonsum: Trennungsvermögen und THC-Grenzwert von 1 ng/ml Blutserum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.03.2016:
THC-Grenzwert von 1 ng/ml Blutserum bei gelegentlichem Cannabiskonsum für die Fahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.02.2016:
THC-Grenzwert für die Trennung von gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren (FeV Anlage 4 Nr. 9.2.2)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 16.02.2016:
Fahreignung bei Cannabiskonsum: Rückschluss auf gelegentlichen Konsum und Glaubhaftigkeit des erstmaligen Konsums bei 37-Jährigem

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.01.2016:
Zum THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Fahren

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