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Reparaturkosten-Übernahmebestätigung
Eine Möglichkeit, dem Geschädigten an Stelle einer Vorschussleistung in Geld auf seinen Unfallschaden eine Finanzierungshilfe für die erforderlichen Reparaturkosten zu bieten, stellt eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung der eintrittspflichtigen Versicherung gegenüber der reparierenden Werkstatt dar.
In einem hierfür häufig verwendeten Formular weist der Geschädigte den Haftpflichtversicherer unwiderruflich an, mit befreiender Wirkung gegenüber dem Geschädigten die Ersatzleistung in Höhe der Reparaturkosten unmittelbar an die Werkstatt zu erbringen
Gliederung:
Allgemeines:
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- OLG Düsseldorf v. 12.06.2006:
Wird eine Versicherung in einem Reparaturkosten-Übernahme-Formular unwiderruflich angewiesen, die Reparaturkosten für den Fall der Bestätigung des Haftpflichtschadenfalls direkt an den Reparaturbetrieb zu zahlen, liegt darin eine Ermächtigung, mit befreiender Wirkung gegenüber dem Geschädigten direkt an die Werkstatt zu leisten; der Anspruch des Geschädigten auf den auf Ersatz von Reparaturkosten erlischt durch die Zahlung.