Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Annahme von Vorsatz bei Rotlichtverstoß

Annahme von Vorsatz bei Rotlichtverstößwn




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Rotlichtverstöße

OLG Hamm v. 01.09.2009:
Die Schlussfolgerung, allein aus der erheblichen Dauer der Rotlichtphase von 6 Sekunden lasse sich auf einen entsprechenden Tatvorsatz des Betroffenen schließen, hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht Stand. Es kann auch bei einer längeren Rotlichtdauer das Rotlicht infolge Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers so spät bemerkt werden, dass ein Anhalten nicht mehr möglich ist, oder auch vollständig übersehen werden. Deshalb ist zur Annahme eines vorsätzlichen Verstoßes zumindest die Mitteilung, ob und wann der Betroffene das dem Rotlicht vorausgegangene Gelblicht bemerkt hat, notwendig.

KG Berlin v. 17.02.2015:
Für die Annahme eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes bedarf es der Angaben zur Geschwindigkeit des Betroffenen, mit dem er sich der Lichtzeichenanlage näherte und zur Entfernung zur Haltelinie, von wo aus er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat.

AG Zeitz v. 04.08.2015:
Hat der Betroffene das deutlich länger als eine Sekunde andauernde Rotlicht missachtet und ausgesagt, dass er die Ampel für Schwachsinn halte und er immer bei „Rot“ fahre, so liegt ein vorsätzlicher Rotlichtverstoß vor.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum