Klagevortrag - Schlüssigkeit - Substantiierungspflicht - substantiiertes Bestreiten
 

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Klagevortrag - Schlüssigkeit - Substantiierungspflicht


Vielfach scheitert eine Schadensersatzklage wegen Unfallfolgen bereits an einer unzureichenden Darlegung des Unfallhergangs und seiner Folgen, sodass das Gericht sich schon an einer Beweiserhebung über den vorgetragenen Sachverhalt gehindert sieht.

Gleichwohl dürfen die Anforderungen an die Substantiierung des Parteivortrags nicht überspannt werden; ggf. muss das Gericht durch Hinweise auf eine Ergänzung des Sachvortrags hinwirken.








Gliederung:


Darlegung des Unfallverlaufs: - nach oben -
  • KG Berlin v. 22.12.2005:
    Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen. Das Gericht muss nur in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen oder nicht.



Haushaltsführungsschaden: - nach oben -
  • Haushaltsführungsschaden

  • OLG Koblenz v. 07.11.2005:
    Zur Darlegung eines Haushaltsführungsschaden genügt es nicht, abstrakt auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit hinzuweisen. Es ist eine Substantiierung zu den anfallenden Haushaltstätigkeiten, zum Umfang der Haushaltsführung und zur konkreten Art und Weise der Einschränkung der Klägerin bei dieser Haushaltsführung aufgrund bestimmter körperlicher oder psychischer Mängel nötig.