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Tankbetrug - unentgeltliche Entwendung von Kraftstoff auf Tankstellen
Gliederung:
Allgemeines:
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- OLG Hamm v. 29.11.1981:
Beim Tanken durch Selbstbedienung ist in der Regel - insbesondere, wenn der Verkäufer den Käufer nicht kennt - mangels anderweitiger Vereinbarung ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers an dem getankten Kraftstoff bis zur alsbaldigen Bezahlung oder zur ausdrücklichen Stundung des Kaufpreises als stillschweigend vereinbart anzusehen. Der zunächst zahlungswillige Kunde, der sich nach Beendigung des Tankens entschließt, ohne Bezahlung wegzufahren, macht sich bei Ausführung dieses Entschlusses der Unterschlagung schuldig und bleibt nicht straflos.
- BGH v. 05.05.1983:
Wer vorgefasster Absicht entsprechend an einer Bedienungstankstelle oder Selbstbedienungstankstelle tankt und wegfährt, ohne zu bezahlen, macht sich in der Regel des Betruges schuldig.
- OLG Koblenz v. 10.08.1998:
Der eine Selbstbedienungstankstelle benutzende und zunächst zahlungswillige Kunde, der sich nach Beendigung des Tankens entschließt, ohne Bezahlung wegzufahren, macht sich bei Ausführung dieses Entschlusses der Unterschlagung schuldig.
- OLG Köln v. 22.01.2002:
Wer vorgefasster Absicht entsprechend an einer Selbstbedienungstankstelle tankt und wegfährt, ohne zu bezahlen, macht sich in der Regel des versuchten Betrugs auch dann schuldig, wenn er vom Tankstellenpersonal nicht wahrgenommen wird. Die Strafbarkeit wegen Betrugsversuchs entfällt nur in Ausnahmefällen, wenn der Täter auf Grund besonderer Umstände nicht mit der Möglichkeit rechnen muss, wahrgenommen zu werden.
- BGH v. 28.07.2009:
In den Fällen des Selbstbedienungstankens setzt die Annahme eines vollendeten Betruges voraus, dass der Täter durch (konkludentes) Vortäuschen von Zahlungsbereitschaft bei dem Kassenpersonal einen entsprechenden Irrtum hervorruft, der anschließend zu der schädigenden Vermögensverfügung (Einverständnis mit dem Tankvorgang) führt. An der erforderlichen Irrtumserregung fehlt es, wenn das Betanken des Fahrzeugs vom Kassenpersonal überhaupt nicht bemerkt wird. Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor.
Schuldnerverzug:
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- BGH v. 04.05.2011:
Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber beziehungsweise unter dessen Vermittlung mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff. Entrichtet der Kunde einer Selbstbedienungstankstelle den Kaufpreis für den getankten Kraftstoff nicht, so gerät er mit dem Verlassen des Tankstellengeländes in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.
Tateinheit/Tatmehrheit:
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- BGH v. 22.07.2009:
Das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen, weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist, wenn es mit Tankbetrug zusammenfällt.
Weiteres zum Thema Schadensersatz und Haftung:
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