Auslagenpauschale - Unkostenpauschale - Nebenkostenpauschale
 

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Personenschaden - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Streitwert/Beschwer - Unfalltypen - Versicherungsthemen


Auslagenpauschale - Unkostenpauschale - Nebenkostenpauschale


Im direkten Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstehen dem Geschädigten in den meisten Fällen Kosten, die nicht direkt dem Fahrzeugschaden oder sonstigen Sach- oder Gesundheitssschäden zuzurechnen sind.

Da es oftmals versäumt wird, für derartige Ausgaben Belege zu sammeln und oft auch eine exakte Aufgliederung derartiger Kosten schwierig ist, wurde in der Rechtsprechung dazu übergegangen, hierfür einen nachweisunabhängigen Pauschalbetrag zuzusprechen.

Die Höhe der Beträge für eine derartige Kostenpauschale schwankt je nach Gerichtszuständigkeit zwischen 15 und 50 €.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -


Streitwert/Beschwer: - nach oben -
  • BGH v. 11.03.2008:
    Die im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess neben anderen Schadenspositionen eingeklagte Unkostenpauschale ist regelmäßig keine Nebenforderung im Sinne des § 4 Abs. 1 ZPO ist, die bei der Berechnung des Streitwertes und der Beschwer außer Betracht bleiben kann.