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Die Video-Messanlage VAMA - Brückenabstandsmessverfahren
Das sog. VAMA-Verfahren ist ein sog. standardisiertes Verfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung, und zwar für die Feststellung von Abstandsverstößen.
Da aber die Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit eine notwendige Vorstufe zur Feststellung eines Abstandsverstoßes ist, stellt das VAMA-Verfahren gleichzeitig auch ein standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsverstöße dar.
Gliederung:
Allgemeines:
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Toleranzabzüge:
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- OLG Hamm v. 15.03.2004:
Das Videoabstandsmessverfahren VAMA ist als sog. „standardisiertes Messverfahren" anerkannt. Bei der Abstandsmessung sind nur in geringem Maße Toleranzabzüge nötig, und zwar erst ab einer Geschwindigkeit ab 154 km/h.
- AG Lüdinghausen v. 19.12.2005:
Zu den Besonderheiten der Messung der Differenzgeschwindigkeit durch ein Messverfahren (hier: VAMA), das durch in dem Verfahren selbst enthaltene Toleranzen das überholende und das überholte Fahrzeug "verlangsamt".
- AG Lüdinghausen v. 12.11.2007:
Die Abstandsmessung mit dem Messsystem VAMA ist noch immer standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH. Neben den systemimmanenten Toleranzen sind Zusatztoleranzabzüge beim VAMA-Verfahren auch trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu dem System nicht vorzunehmen.
Weiteres zum Thema Fahrverbot:
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Zur Verhängung und Verbüßung von Fahrverboten:
Zum Absehen vom Fahrverbot: