fiktive Abrechnung
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Reparaturkosten
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Schadensersatz
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Schadenspositionen
Verbringungs- / Überführungskosten (Lackiererei)
Nicht immer ist die Werkstatt "seines Vertrauens" des Geschädigten in der Lage, Lackierungsarbeiten selbst durchzuführen. Durch das Verbringen des Fahrzeugs aus der beauftragten Werkstatt in eine Lackiererei entstehen dann Mehr(transport- und Arbeitszeit)kosten.
Auf den Ersatz solcher Kosten hat der Geschädigte auf jeden Fall Anspruch, wenn sie konkret entstanden sind. Fraglich ist aber, ob sie auch ersetzt werden müssen, wenn sie zwar im Kfz-Gutachten aufgeführt sind, jedoch der Schaden abstrakt abgerechnet wird (sog. fiktive Abrechnung); dies ist umstritten.
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