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OWi-Themen - Anwaltskosten - Verkehrsstrafsachen - Verwertungsverbote Verteidigung in Straf- und OWi-SachenSowohl in Straf- wie auch in Bußgeldsachen hat der Beschuldigte bzw. Betroffene in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Das Gericht muß daher auch bei der Terminsfestsetzung auf Terminskollisionen des Verteidigers Rücksicht nehmen. Ist ein Verteidiger bestellt, so kann sich dieser in der Regel nicht der gesetzlichen Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen entziehen, indem er sich eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht einschränken lässt. Gliederung:
Allgemeines: - nach oben -
Umfang der Verteidigervollmacht: - nach oben - Verteidigerverhalten/Zeugenbenennung: - nach oben -
Verschwiegenheitspflicht/Aussageverweigerung: - nach oben -
Weiteres zum Thema Ordnungswidrigkeiten: - nach oben -
Weiteres zum Thema Verkehrsstrafsachen: - nach oben -
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