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öffentlicher Straßenverkehr - Verkehrszeichen VerwaltungsvorschriftenVielfach werden für den internen Behördengebrauch noch weitere Vorschriften geschaffen, die den Beamten bzw. Angestellten die Anwendung einer Verordnung oder eines Gesetzes erleichtern sollen. So gibt es auch für die einzelnen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung umfangreiche Verwaltungsvorschriften. Diese binden zwar nur die Behörden, jedoch haben auch die Gerichte deren Inhalt zu berücksichtigen, um eine gleichartige Behandlung von der StVO Betroffenen zu gewährleisten. Gliederung: Allgemeines: - nach oben -
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