Wohnwagengespann - Wohnmobil - Zugfahrzeug - Wohnwagenanhänger - Campinganhänger - Überholen - Nutzungsausfall - Eigenbeschädigung - Eigenschaden
 

Das Verkehrslexikon
 

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Anhänger - Betriebsgefahr - Eigenbeschädigung - Haftung - Sattelschlepper - Schadensersatz - Nutzungsausfall für Wohnmobile - Überholen - Überholverbot - Unfalltypen - Vollkaskoversicherung


Wohnwagengespann - Wohnmobil


Verkehrsrechtlich bieten Wohnwagen und Wohnmobile im wesentlichen keinen Besonderheiten. Nur an der Frage, ob bei einem Wohnwagengespann eine Beschädigung des Zugfahrzeugs durch den angehängten Wohnwagen ein Unfall oder ein reiner Betriebsschaden ist, bestand auf dem Gebiet der Fahrzeugvollversicherung Streit.

Des weiteren ist oftmals problematisch, ob auch für Wohnwagen und Wohnmobile im Fall unfallbedingter Beschädigung eine Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden kann.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -


Eigenbeschädigung: - nach oben -


Überholen: - nach oben -


Saisonkennzeichen - Kaskoversicherung: - nach oben -
  • Rote Kennzeichen - Kurzkennzeichen - Saisonkennzeichen - Überführungskennzeichen

  • OLG Schleswig v. 07.05.2009:
    Die Voraussetzungen für einen umfriedeten Abstellplatz i.S.d. § 5a AKB, der regelt, unter welchen Bedingungen für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, außerhalb der Saison in der Ruheversicherung Versicherungsschutz in der Kasko- und in der Haftpflichtversicherung gewährt wird, sind erfüllt, wenn ein Wohnmobil außerhalb der Saison auf einem Privatparkplatz einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Art Bucht untergebracht ist, die auf drei Seiten durch halbhohe bewachsene Mauern, Hecken und einen Trafo-Kasten gebildet wird und zur offenen Beifahrerseite durch eine Kette gesichert ist.




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