Das Verkehrslexikon

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Rechtsnatur der AKB - Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - Versicherungsbedingungen - Kfz-Versicherung - Muster-AGB

Rechtsnatur der AKB - Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - Versicherungsbedingungen - Muster-AGB




Die Allgemeinen Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen regeln jeweils Einzelrechte und -pflichten im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu seinem Versicherungsunternehmen. Sie werden zusätzlich zu dem, was auf der Versicherungspolice steht, zum Inhalt des Versicherungsvertrages.

In früheren Zeiten, als das gesamte Kfz-Pflichtversicherungsrecht noch bis ins einzelne streng reglemtiert war, wurden die vom Versicherungsverband aufgestellten AKB nach Überprüfung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde als quasi-gesetzliches Recht angewandt. Mit der europäischen Deregulierung hat sich der rechtliche Charakter der AKB zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschwächt.


Im Rahmen der Kfz.-Haftpflichtversicherung ergeben sich aus europarechtlichen Vorschriften Zwänge, gewisse Mindeststandards zum Schutz von potentiellen Kfz.-Unfall-Geschädigten einzuhalten. Diese Mindestanforderungen sind im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt. Auf Grund der darin enthalten Ermächtigung ist sodann die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) ergangen, in der die einzuhaltenden Standards weiter konkretisiert werden.

Die heute existierenden neuen AKB 2008 sind Musterempfehlungen des Gesamtverbandes der Kfz.-Versicherer an die einzelnen Mitgliedsunternehmen. Sie sind keine Rechtsnormen, sondern Vertragsrecht, soweit sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart werden. Sowohl die AKB wie auch sonstige vertragliche Vereinbarungen werden an den übergeordneten Normen des Versicherungsvertragsgesetzes gemessen, das sich längere Jahre in einem Reformprozess befand, der durch das Inkrafttreten eines völlig neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008 beendet wurde.

Es ist heute dem Versicherungsdachverband immer noch freigestellt, Muster-Bedingungen zu formulieren; ihre Anwendung kann jedoch dem einzelnen Versicherungsunternehmen nicht mehr aufgezwungen werden. So gibt es jetzt in den AKB zahlreiche Öffnungsklauseln, wonach bestimmte Regelungsinhalte nur zur Anwendung kommen, wenn nichts Abweichendes zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen vereinbart ist.

Trotz dieser Entwicklung bleiben die Muster-AKB noch von großer Bedeutung für die Praxis. Teilweise setzen sie mehr ins Einzelne gehend Regelungen aus dem Pflichtversicherungsgesetz und der KfzPflichtVersV um, teilweise richten sich rechtswissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung noch immer an den Paragraphen der derzeit empfohlenen AKB aus. Es ist auch nicht zu verkennen, dass sich die meisten Versicherungsunternehmen mit ihren Klauseln noch immer weitgehend an den gewohnten AKB-Rahmen halten.

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