Das Verkehrslexikon

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Prüfung der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung: das Schiedsverfahren nach den ARB 94

Prüfung der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung: das Schiedsverfahren nach den ARB 94




Siehe auch
Die Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung und das Schiedsverfahren
und
Rechtsschutzversicherung

Im Jahre 1994 sind neue Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen, die ARB 94, in Kraft getreten. Eine bedeutsame Neuerung ist der Fortfall des sog. Stichentscheidverfahrens nach § 17 II ARB 75. An dessen Stelle ist nunmehr ein Schiedsgutachterverfahren getreten (§ 18 IV ARB 95). Besteht Streit über die Deckung für ein Verfahren, so entscheidet ein von der örtlichen Rechtsanwaltskammer benannter Rechtsanwalt als Schiedsgutachter (vgl. über Auswahl, Verfahren und Vergütung Beck DAR 1995, 306).

Altverträge fallen nicht automatisch unter die neuen ARB 94. Überhaupt muss ein Rechtsschutzversicherer die neuen ARB seinen Verträgen nicht zugrundelegen. So hat z.B. der ADAC eigene Bedingungen entwickelt und das Stichentscheidverfahren beibehalten.

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