OLG Düsseldorf Urteil vom 20.10.1980 - 1 U 59/80 - Verlust des Vorfahrtrechts durch falsches nach links blinken und abbremsen
 

Das Verkehrslexikon
 

Home  |   Einführung in das Verkehrsrecht  |   Datenschutz  |   Impressum  |    

 





 


Abbiegethemen - Abbiegepfeil - Grünpfeil - Linksabbiegen - Linksabbieger/Überholer - Paarweises Nebeneinander-Abbiegen - Fahrspurwechsel


OLG Düsseldorf v. 20.10.1980: Ein Kraftfahrer, der den linken Blinker betätigt und sein Fahrzeug an einer Einmündung oder Kreuzung bis nahezu zum Stillstand abbremst, begibt sich durch diese Fahrweise seines Vorranges als Geradeausfahrender gegenüber einbiegenden Verkehrsteilnehmern.


Bezüglich eines links blinkenden Fahrzeugführers, der zudem noch seine Annäherungsgeschwindigkeit deutlich verringert hat, hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.10.1980 - 1 U 59/80) entschieden:
  1. Ein Kraftfahrer, der den linken Blinker betätigt und sein Fahrzeug an einer Einmündung oder Kreuzung bis nahezu zum Stillstand abbremst, begibt sich durch diese Fahrweise seines Vorranges als Geradeausfahrender gegenüber einbiegenden Verkehrsteilnehmern.

  2. Er kann diesen Vorrang nur dadurch erneut erlangen, daß er sich zunächst mit äußerster Vorsicht vergewissert, ob die anderen Verkehrsteilnehmer seine Absichtsänderung bemerkt und sich auf sie eingestellt haben, und daß er sich dann zügig in den fließenden Verkehr einreiht.


Das Gericht hat dem links Blinkenden die volle Haftung auferlegt.