| - | alle Kfz-Führer vor Vollendung des 21. Lebensjahres; |
| - | alle Kfz-Führer, die sich in einer Probezeit befinden, auch wenn es sich um die verlängerte Probezeit handelt. |
| - | von 125 bis zu 1.000 Euro Bußgeld |
| - | zwei Punkte in Flensburg |
| - | die Teilnahme an einem Aufbauseminar |
| - | die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre |