Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: Wenden vor einer Polizeikontrolle
 

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Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: Wenden vor einer Polizeikontrolle


Dass das bewusste und plötzliche Wenden, wenn der Kfz-Führer eine Polizeikontrolle vor sich sieht, ein Indiz dafür ist, dass ihm seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bewusst geworden ist, und er durch das dann folgende Weiterfahren eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt begeht, hat das Landgericht Potsdam (Urt. v. 16.12.2003 - 27 Ns 188/03) entschieden.