Das Verkehrslexikon

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Kein Indiz für Vorsatz bei Trunkenheitsfahrt: Täter läßt sich hinbringen, fährt dann aber selbst nach Hause

Kein Indiz für Vorsatz bei Trunkenheitsfahrt: Täter läßt sich hinbringen, fährt dann aber selbst nach Hause




Wenn sich der Täter ursprünglich zur Gaststätte oder zum sonstigem Ort seines Alkoholgenusses hat bringen lassen, sich dann aber später doch entschlossen hat, den Heimweg selbst mit dem Kfz. anzutreten, dann kann hieraus keineswegs auf Vorsatz geschlossen werden, denn die frühere Befürchtung, nach dem Genuß von Alkohol nicht mehr fahrtüchtig zu sein, kann dann später gerade wegen des genossenen Alkohols wieder verloren gegangen sein (OLG Hamm VRS 40,0 360).

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