Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Zur Haftungsbegrenzung beim innerbetrieblichen Schadensausgleich (Mißverhältnis Schaden / Verdienst)

Zur Haftungsbegrenzung beim innerbetrieblichen Schadensausgleich (Mißverhältnis Schaden / Verdienst)




Siehe auch
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
und
Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung

Eine generelle Haftungsbegrenzung der Arbeitnehmerhaftung wegen des Missverhältnisses zwischen eingetretenem Schaden und Verdienst des Arbeitnehmers wird von der herrschenden Rechtsprechung nicht anerkannt; jedoch wird vom BAG eine im Einzelfall festzustellende Begrenzung der Haftung auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit anerkannt, wenn zwischen Schaden und Verdienst des Arbeitnehmers ein solches Missverhältnis besteht, daß bei voller Inanspruchnahme die Existenz des Arbeitnehmers bedroht wäre. (BAG NJW 1990, 468).


So führt Förschner DAR 2001, 16 f. (17) hierzu aus:

   "Wenn das Schadensrisiko einer Tätigkeit so hoch ist, daß der Arbeitnehmer typischerweise von seinem Arbeitsentgelt her nicht in der Lage ist, entsprechende Risikovorsorge zu betreiben oder einen eingetretenen Schaden zu ersetzen, drückt sich hierin das zu Lasten des Arbeitgebers ins Gewicht fallende Betriebsrisiko aus. Ob eine Entlastung des Arbeitnehmers nach diesen Grundsätzen in Betracht kommt, und wie weit sie zu gehen hat, ist aufgrund einer Abwägung nach Feststellung aller dafür maßgebenden Umstände (§ 286 ZPO) nach § 287 ZPO zu entscheiden."

In Anbetracht der Tatsache, daß mit zunehmender Technisierung und durch den Umgang mit immer wertvolleren Maschinen und Fahrzeugen das Schadensrisiko ständig steige, hat das BAG NZA 1998, 140 bei einem betrunkenen Fahrzeugführer mit einem monatlichen Nettoverdienst von 1.250,00 EUR bei einem Schaden von 75.000,00 EUR die Haftung auf 10.000,00 EUR begrenzt.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum