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Anscheinsbeweis - Auffahrthemen - Autobahnthemen - Fahren ohne Licht - Schadensersatzthemen - Sichtfahrgebot - Unfalltypen OLG München v. 07.06.1983: Hat ein Kraftfahrer seinen Pkw außerorts bei Dunkelheit auf der rechten Fahrbahnseite abgestellt und nur die "Parkleuchten" eingeschaltet, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine (Mit-)Ursächlichkeit für das Auffahren eines von hinten kommenden Kraftfahrers. Sofern nicht eine erheblich überhöhte Geschwindigkeit des Auffahrenden erwiesen ist, erscheint eine Haftungsverteilung von 50:50 angemessen Schadensteilung hat das OLG München (Urteil vom 07.06.1983 - 5 U 4844/82) beim Auffahren auf einen außerorts bei Dunkelheit unzureichend beleuchteten Pkw angenommen:
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