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Anscheinsbeweis - Auffahrthemen - Autobahnthemen - Schadensersatzthemen - Unfalltypen - Versicherungsthemen OLG Frankfurt am Main v. 29.04.1985: Der Halter und Fahrer eines Pkw, der infolge eines Reifenschadens stark abgebremst und deshalb von einem nachfolgenden Kfz angefahren wird, hat den Auffahrunfall zumindest zur Hälfte zu vertreten, wenn die Lauffläche des geplatzten Reifens mangelhaft war Kommt es zu einem Auffahrunfall infolge eines Schadens an einem nicht mehr vorschriftsmäßigen Reifen, dann findet Schadensteilung statt, vgl. OLG Frankfurt (Urteil vom 29.04.1985 - 4 U 50/84): "Der Halter und Fahrer eines Pkw, der infolge eines Reifenschadens stark abgebremst und deshalb von einem nachfolgenden Kfz angefahren wird, hat den Auffahrunfall zumindest zur Hälfte zu vertreten, wenn die Lauffläche des geplatzten Reifens nicht mehr den Anforderungen des § 36 StVZO entsprach (hier: Profiltiefen von O - 1,5 mm) und sich im gesamten Laufflächenbereich Schnittverletzungen befanden, die bis zu den Stahlgürteln reichten." Weiteres zum Thema Auffahren: - nach oben -
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