Giese Verkehrslexikon
 

Das Verkehrslexikon
 

Home  |   Einführung in das Verkehrsrecht  |   Datenschutz  |   Impressum  |    

 





 


KG Berlin v. 11.01.1996: überwiegende Haftung (2/3) eines Radfahrers, der aus einer Grundstücksausfahrt heraus die Straße fahrend, statt laufend überquert, bei Kollision mit einem ebenfalls aus einer Grundstücksausfahrt kommenden linkseinbiegenden Kfz

Ein Radfahrer, der aus einer Grundstücksausfahrt heraus den gegenüberliegenden Gehweg erreichen will, um einen dort vorhandenen Radweg zu benutzen, muß absteigen und das Fahrrad als Fußgänger über die Fahrbahn führen; er darf die Fahrbahn nicht fahrend überqueren. Kommt es beim Überfahren der Fahrbahn zu einer Kollision mit einem ebenfalls aus der Ausfahrt kommenden und nach links abbiegenden Kfz.-Führer, ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Radfahrers angemessen (so KG NZV 1997, 122 (Urt. v. 11.01.1996 - 12 U 5072/94) - die Vorinstanz hatte volle Haftung des Kfz.-Führers angenommen).