Das Verkehrslexikon

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Landgericht Karlsruhe Beschluss vom 10.05.1996 - 1 Q 8/96 - Der Erledigungsbeitrag entsteht im OWi-Verfahren auch schon im Verwaltungsverfahren

LG Karlsruhe v. v. 10.05.1996: Der Erledigungsbeitrag entsteht im OWi-Verfahren auch schon im Verwaltungsverfahren (Aufgabe der früheren Ansicht)




Siehe auch
Der gebührenrechtliche Erledigungsbeitrag im Straf- und Bußgeldverfahren
und
Stichwörter zum Thema Rechtsanwaltsgebühren - Anwaltshonorar - Rechtsanwaltskosten

Das Landgericht Karlsruhe (Beschluss vom 10.05.1996 - 1 Q 8/96) hat seine frühere die Anwendbarkeit des § 84 II BRAGO n.F. im Verwaltungsverfahren verneinende Auffassung aufgegeben und entschieden:

   "... Auf der einen Seite wird die Auffassung vertreten, dass § 84 II BRAGO nur dann eingreife, wenn die Sache nach Einspruch ins gerichtliche Verfahren gelangt sei und sich dort erledige (vgl. AG Wetzlar r+s 1996, 563; Kempgens AnwBl. 1995, 138 f.).

In Übereinstimmung mit der gegenteiligen Auffassung (vgl. LG Köln AnwBl. 1995, 563; Gerold / Schmidt / v. Eicken / Madert, BRAGO, § 105 Rdnr. 8; Hansens JurBüro 1994, 396; Beck DAR 1995, 384 f.) ist die Kammer in Abänderung ihrer früher vertretenen Ansicht nach erneuter Überprüfung der Rechtslage nunmehr zur Auffassung gelangt, dass die Vorschrift des § 84 II BRAGO nicht nur für die Einstellung im gerichtlich anhängigen Verfahren, sondern auch für die Einstellung durch die Verwaltungsbehörde gilt."

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