Das Verkehrslexikon

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Zur vollen Haftung des bei Glatteis ins Schleudern geratenen Fzg-Führers auf Grund des Anscheinsbeweises

Zur vollen Haftung des bei Glatteis ins Schleudern geratenen Fzg-Führers auf Grund des Anscheinsbeweises


Das OLG Hamm (Urteil vom 06.12.1993 - 6 U 54/93) hat in einem Fall, wo zudem noch Glatteis herrschte, ausgesprochen:
"Wer aufgrund eines schuldhaften Fahrfehlers die Gewalt über sein Fahrzeug verliert und in die Gegenfahrbahn gerät, haftet in vollem Umfang für den eintretenden Schaden. Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt auch dann vollständig zurück, wenn der Unfall für den Fahrer dieses Fahrzeugs nicht unabwendbar ist."


Auch im Urteil vom 04.09.1997 - 6 U 29/97 - hat das OLG Hamm festgestellt:
"... Im Gegenteil spricht der Anschein eines schuldhaften Verstoßes gegen § 3 I 2 StVO (unangepaßte Geschwindigkeit trotz Glätte) gegen den Kl., dessen Fahrzeug außer Kontrolle geriet. ...

Zwar ist der Unabwendbarkeitsnachweis gem. § 7 II StVG zugunsten der Bekl. nicht geführt. Bei der nach §§ 7, 17, 18 StVG erforderlichen Abwägung erhöht jedoch die Betriebsgefahr des schleudernden und die linke Fahrspur völlig versperrenden Fahrzeugs des Kl. ein solches Gewicht, daß eine Betriebsgefahr des Pkw der Bekl. zurücktritt."