Das Verkehrslexikon

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Für welche Zeiträume ist die Beschlagnahme und Auswertung von Fahrtenschreiber-Diagrammscheiben zulässig?

Für welche Zeiträume ist die Beschlagnahme und Auswertung von Fahrtenschreiber-Diagrammscheiben zulässig?


Siehe auch EG-Kontrollgerät - Fahrtenschreiber - Fahrerkarte




Der Bund-Länder-Fachausschuß zum OWiG (BLFA-OWIG) hat am 02./03.02.1993 in Berlin beschlossen, die Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen aufgrund von Diagrammscheiben auf Verstöße des Kontrolltages und des jeweiligen Vortages zu beschränken. In dem Protokoll heißt es u.a. (vgl. NZV 1994, 309):
"Die Praxis der Länder ist unterschiedlich. In einigen Bundesländern werden nur die Schaublätter des Kontrolltages einbezogen, in anderen diejenigen der laufenden Woche sowie des letzten Tages der Vorwoche. ...

Der Ausschuß beschließt einhellig: Die Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen aufgrund von Tachoscheiben wird auf Verstöße des Kontrolltages und des jeweiligen Vortages beschränkt."

In Nordrhein-Westfalen ist daher eine entsprechende Verfügung des Innenministeriums ergangen. Meininger (NZV 1994, 309) führt demzufolge aus:
"Zur Zeit sind noch Bußgeldverfahren anhängig, in denen den betroffenen Lkw-Fahrern der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung in teilweise bis zu 20 Fällen aufgrund mehrerer - teilweise bis zu sechs - beschlagnahmter Diagrammscheiben gemacht wird. In derartigen Fällen dürfte m.E. der Rechtsgedanke des § 4 III OWiG heranzuziehen und eine zumindest teilweise Einstellung der Verfahren geboten sein, um Ungleichbehandlungen von Kfz.-Führern zu vermeiden, die dadurch bedingt sind, daß einige Bußgeldstellen erst spät Kenntnis von dem Beschluß des BLFA-OWiG erhalten haben."