|
Bußgeldverfahren - EG-Kontrollgerät - Fahrverbot - Geschwindigkeitsthemen - Messverfahren - Rechtsbeschwerde - Tateinheit / Tatmehrheit - UDS - Unfalldatenschreiber - Urkundenfälschung - Verwaltungsrecht Überblick und LG Münster v. v. 22.02.1995: Inwieweit muss im Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Grund von Diagrammscheiben-Auswertung ein Tatort angegeben werden?Ob es für eine ausreichende Konkretisierung des Tatorts im Bußgeldbescheid oder Urteil genügt, wenn festgestellt wird, dass der oder die Verstöße auf inländischen Autobahnen begangen wurden (weil dies angesichts der höchstdenkbaren Geschwindigkeit für Lkws die dem Betroffenen günstigste Annahme sei), ist strittig. Nach der einen Auffassung genügt dies (vgl. OLG Hamm NZV 1992, 159; OLG Düsseldorf DAR 1994, 247; OLG Hamm ZfS 1994, 187; BayObLG DAR 1996, 31; AG Marl ZfS 1994, 30; Zeising NZV 1994, 383). Nach der gegenteiligen Auffassung müssen die Tatorte genau bezeichnet sein (vgl. AG Aachen NZV 1993, 206; AG Herford zit. in NZV 1992, 272, LG Münster DAR 1995, 303; Suhren NZV 1992, 271, Röttgering ZfS 1994, 31). Das LG Münster DAR 1995, 303 (Beschl. v. 22.02.1995 - 2 Qs 64/94) führt insoweit wohl recht überzeugend aus: "... Diese Angaben sind jedoch schon deshalb nicht entbehrlich, weil der Betr. die Möglichkeit haben muss, seine Verteidigung auch im Hinblick auf die konkret zum Tatzeitpunkt herrschende Verkehrssituation einstellen zu können. ... Weiteres zum Thema Verkehrstechnik: - nach oben -
Weiteres zum Thema Geschwindigkeit: - nach oben -
|
|