Das Verkehrslexikon

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OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.06.1993 - 5 Ss (OWi) 184/93 - (OWi) 84/93 I - Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden Fußgänger-Ampel nach dem Abbiegen

OLG Düsseldorf v. 22.06.1993 und BayObLG v. 18.04.1994: Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden Fußgänger-Ampel nach dem Abbiegen


Wird ein Kraftfahrer nach dem Rechts- oder Linksabbiegen mit einer überraschenden (z.B. einer nur den Fußgängern dienenden hinter einem Kreuzungsbereich angebrachten) Ampel konfrontiert, die er fahrlässig bei Rot überfährt (und auf die er nicht schon vor dem Abbiegen durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht wurde), dann ist nicht nur von einem Fahrverbot abzusehen, auch wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde lang rotes Licht abstrahlte, sondern es ist sogar die Regelbuße deutlich herabzusetzen (im konkreten Fall von 250,00 DM auf 100,00 DM); es handelt sich nämlich dann um einen weniger schweren Fall, in dem von der nach § 1 II 1 BKatV bei gewöhnlichen Tatumständen zu verhängenden Regelbuße abzuweichen ist, vgl. OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.06.1993 - 5 Ss (OWi) 184/93 - (OWi) 84/93 I).


Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot


Ebenso hat auch das BayObLG (Beschluss vom 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94) entschieden und die Geldbuße ebenfalls auf nur 100,00 DM (ohne Fahrverbot) festgesetzt.