Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Osnabrück Urteil vom 06.11.2000 - 64 OWi 391/00 - Zur Kompensation des Fahrverbots durch erhöhte Geldbuße bei einem Tierarzt

AG Osnabrück v. 06.11.2000: Zur Kompensation des Fahrverbots durch erhöhte Geldbuße bei einem Tierarzt


Das Amtsgericht Osnabrück (Urteil vom 06.11.2000 - 64 OWi 391/00) hat entschieden:
Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h auf der BAB kann gegen Erhöhung der Geldbuße auf 400 DM auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet werden, wenn es sich bei dem Betroffenen um einen Tierarzt handelt, der für die Dauer des Fahrverbots seinen Beruf kaum ausüben könnte.


Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot


Die äußerst kurze Begründung gibt nichts her.