Das Verkehrslexikon

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OLG München Urteil vom 04.03.1993 - 24 U 773/92 - HWS-Verschleißerscheinungen hindern nicht die Annahme eines adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und HWS-Beschwerden

OLG München v. 04.03.1993: HWS-Verschleißerscheinungen hindern nicht die Annahme eines adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und HWS-Beschwerden


Siehe auch Halswirbelschleudertrauma - Lendenwirbelschleudertrauma - unfallbedingte Wirbelsäulenverletzungen




Bejaht wurde die Kausalität zwischen Unfall und Beschwerden vom OLG München (Urteil vom 04.03.1993 - 24 U 773/92) wiedergegeben bei Wedig, DAR 1995, 60 ff.:
"Der Annahme, zwischen dem Unfall des Klägers und den bei ihm aufgetretenen Beschwerden (insbesondere dem Drehschwindel) bestehe ein adäquater Ursachenzusammenhang, steht nicht entgegen, dass er wegen Verschleißerscheinungen u.a. auch an der Halswirbelsäule möglicherweise eine Veranlagung zu derartigen Beschwerden hatte (...).

Dem Schädiger sind daher auch solche schädigenden Auswirkungen der Verletzungshandlung zuzurechnen, die sich erst deshalb ergeben, weil der Betroffene bereits eine Krankheitsanlage oder einen Körperschaden hatte, die oder den der Unfall ausgelöst hat (...).

Nur wenn feststünde, dass der Kläger in Folge einer (ggf.) schon vorhandenen Veranlagung zu (ggf.) von der Halswirbelsäule ausgehenden Beschwerden unabhängig von dem Unfall zu einem bestimmten Zeitpunkt ohnehin einen Erwerbsschaden erlitten hätte, wäre der Schaden in diesem Umfang nicht von den Beklagten zu ersetzen."