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Tabelle: Einordnung in die BAT-Tarifgruppen je nach erforderlicher Qualifikation Die Eingruppierung der erforderlichen Ersatzkraft richtet sich nach der sozialen Einordnung des betroffenen Haushalts, seiner Größe und ggf. dem Alter der zu versorgenden Kinder:
Um auf eine BAT-anteilige Monatsvergütung zu kommen, muß der sich aus den einzelnen BAT-Gruppen ergebende Stundensatz mit der Wochenzahl der ersatzpflichtigen Stunden und dieser Betrag wiederum mit dem Faktor 4,348 multipliziert werden (vgl. § 34 I BAT). Die Stundenvergütung ist ein Betrag, der dem auf eine Stunde entfallenden Teil der Grundvergütung zuzüglich Ortszuschlag im Durchschnitt aller Angestellten der betreffenden Vergütungsgruppe entspricht. Dieses Berechnungsverfahren ist vom BGH ausdrücklich anerkannt worden (NJW 1983, 1425). Allerdings nimmt der BGH in der Regel von der so errechneten Brutto-Vergütung einen Abschlag von 30 % vor, um auf die Netto-Vergütung zu kommen, auf die nach der Rechtsprechung des BGH lediglich ein Anspruch im Falle des Schadensersatzes besteht. |
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