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Tabelle: Einordnung in die BAT-Gruppen für Haushaltsleitungs-Tätigkeiten Wenn der Verletzte zwar im Haushalt nicht mehr "arbeiten" kann, jedoch trotz der erlittenen Verletzungen noch in der Lage ist, den Haushalt zu leiten, dann kommen folgende Eingruppierungen in Betracht (BAT = Bundesangestellten-Tarifvertrag):
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