|
Tabelle: Die erforderlichen Wochenstunden je nach Zuschnitt des Haushalts Da es nicht auf die abstrakt geschuldete (Mit-)Arbeit im Haushalt ankommt, sondern auf die vor dem Schadensereignis tatsächlich geleistete Arbeitszeit, ist an sich deren Umfang zunächst konkret zu ermitteln. Mangels näherer Angaben und auch um Beweisschwierigkeiten im Einzelfall zu vermeiden, kann insofern pauschalierend auch auf Tabellen zurückgegriffen werden, die auf Grund empirischer Untersuchungen den jeweils erforderlichen Aufwand für die entsprechenden Haushaltsklassen enthalten (siehe z.B. Schulz-Borck / Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt mit Berechnungstabellen in jeweils neuer Auflage). In derartigen Tabellen wird jeweils entsprechend gewichtet, ob der Verletzte neben der Haushaltsführung noch ganz oder teilweise oder gar nicht einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, weil je nachdem der Anteil an der Haushaltsarbeit unter Berücksichtigung des menschlichen Leistungsvermögens und der in der Praxis dann eben ggf. zum Tragen kommenden tatsächlichen Mithilfe anderer Haushaltsangehöriger größer oder geringer ausfallen kann.
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||