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Verwaltungsrecht
OVG Koblenz v. 11.05.1999: Beim behindernden Parken in schmaler Straße gegenüber einer Grundstücksausfahrt ist das Umsetzen des geparkten Kfz rechtmäßig
Zur Berechtigung der Umsetzung eines Kfz., das in einer schmalen Straße gegenüber eine Grundstücksausfahrt abgestellt war, führt das OVG Koblenz (Urteil vom 11.05.1999 -
7 A 12290/98) aus:
- Das Parken auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten ist nach der StVO unzulässig. Über das Tatbestandsmerkmal ,,schmal" soll der Anlieger vor Beeinträchtigungen der Zugänglichkeit seines Grundstücks von der Straße her bzw. umgekehrt der Straße vom Grundstück aus geschützt werden.
- Dem Benutzer einer Ein- bzw. Ausfahrt können zwar, im Interesse der auf Parkraum angewiesenen Verkehrsteilnehmer, gewisse Unbequemlichkeiten zugemutet werden, er muß es jedoch nicht hinnehmen, daß sein Grundstück nur nach mehrmaligem Rangieren oder nur unter Zuhilfenahme eines besonders geschickten Kraftfahrers erreicht werden kann.
- Ist nach diesen Grundsätzen die Ein- bzw. Ausfahrt aus dem Grundstück nicht möglich, dann ist ein Abschleppen bzw. Umsetzen dann zulässig, wenn es darum geht, dem betroffenen Dritten das Ein- bzw. Ausfahren aus seinem Grundstück zu ermöglichen.
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