Das Verkehrslexikon

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Landgericht München Urteil vom 01.12.1982 - 17 O 11989/82 - Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw

LG München v. 01.12.1982: Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw


Das Landgericht München (Urteil vom 01.12.1982 - 17 O 11989/82) hat entschieden:
Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden (vgl. OLG Köln VersR 79, 166). Das gilt vor allem dann, wenn das Ziel des Abbiegens die Einfahrt in ein Grundstück (hier: Parkplatz) ist. Unter solchen Umständen kann die Haftung für den Unfall jedenfalls dann zu Lasten des Abbiegenden im Verhältnis von 1/4 zu 3/4 verteilt werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Geschwindigkeit des Linksüberholers sprechen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 75, 429), andererseits aber auch kein zusätzlicher Verschuldensvorwurf gegen den Abbiegenden zu rechtfertigen ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 81, 1137).