Das Verkehrslexikon
TÜV Berlin-Brandenburg: Zum Kurs nach dem Modell Mainz
TÜV Berlin-Brandenburg: Zum Kurs nach dem Modell Mainz
Siehe auch Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Der TÜV Berlin / Brandenburg veranstaltet Kurse für erstmals wegen eines Alkoholdelikts auffällig gewordene Kraftfahrer (nach dem Modell Mainz) und hat hierüber folgenden Merktext herausgegeben:
"Hinweise für Kraftfahrer, die erstmals mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind:
Nach den negativen Erfahrungen, die Sie mit Ihrer Alkoholfahrt gemacht haben, werden Sie vermutlich überzeugt sein, daß Ihnen Gleiches nicht noch einmal passieren kann. Dennoch werden nicht wenige Kraftfahrer ein zweites Mal durch eine Fahrt unter Alkoholeinfluß auffällig. Die guten Vorsätze allein konnten also keine entscheidende Änderung des Verhaltens bewirken.
Es ist für den Einzelnen schwer, für sich allein die tieferen Gründe für sein Verhalten zu erkennen und die "Fußangeln" zu sehen, die ihm trotz bester Vorsätze zum Verhängnis werden können.
Wir bieten ihnen einen speziellen Kurs an, in dem jene Einstellungen und Gewohnheiten herausgefunden werden sollen, die Sie in Schwierigkeiten gebracht haben. Dadurch wird es Ihnen möglich, neue Verhaltensweisen zu finden und einzuüben, um so weitere Alkoholfahrten zu vermeiden.
Sie machen keine Tests, keine Prüfung. Vielmehr erarbeiten Sie in Gesprächen in einer Gruppe von etwa 8 bis 10 Teilnehmern Techniken der Selbstkontrolle und Verhaltenssteuerungen, die Ihnen helfen, erneute Fahrten unter Alkoholeinfluß zu verhindern. Und Sie erfahren Wichtiges über Alkohol und dessen Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit. Die im Kurs erarbeiteten Themen werden durch Hausaufgaben vertieft und ergänzt.
Der Kurs
Eine Kursteilnahme ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Die wichtigsten sind:
- nur eine Alkoholfahrt
- keine gehäuften sonstigen Verkehrsauffälligkeiten oder allgemeine Straftaten
- eine Blutalkoholkonzentration bei der Alkoholfahrt unter 2,0 Promille
- keine Alkoholabhängigkeit
- rechtskräftige Verurteilung.
Vor dem Kurs wird in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geklärt, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Sind diese erfüllt, kann ein Kursvertrag abgeschlossen werden.
Der Kurs besteht aus vier Kurssitzungen, die jeweils drei Stunden dauern. Der gesamte Kurs erstreckt sich über vier Wochen.
Wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg sind gegenseitige Offenheit und Vertrauen. Daher verpflichten sich Kursleiter und -teilnehmer, über alle persönlichen Beiträge im Kurs Stillschweigen zu bewahren.
Der erfolgreiche Kursbesuch wird Ihnen bestätigt. Das Gericht kann Ihnen daraufhin die Sperrfrist für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis abkürzen, ist aber nicht dazu verpflichtet."