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TÜV Berlin-Brandenburg: Hinweise für den Begutachtungstermin
TÜV Berlin-Brandenburg: Hinweise für den Begutachtungstermin
Siehe auch Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Steht ein Termin für die medizinisch-psychologische Untersuchung fest, ist einiges zu beachten. Der TÜV Berlin / Brandenburg hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben, dem folgende Hinweise zu entnehmen sind:
"Informationen zur Medizinisch-psychologischen Untersuchung der Kraftfahreignung
- Sie werden während der medizinisch-psychologischen Untersuchung, in Abhängigkeit vom Untersuchungsanlaß, auch von einem Arzt untersucht. Bringen Sie bitte vorhandene Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand mit, zum Beispiel Krankenhausentlassungsberichte, Bescheinigungen über den Besuch therapeutischer Einrichtungen o.ä., Angaben über Medikamente, auch eventuell vorhandene Rentenbescheide. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Lese- und Fernbrille mitzubringen und in jedem Fall Ihren Personalausweis bzw. Reisepaß.
- Bei der Untersuchung soll ermittelt werden, ob Sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen erfüllen. Kommen Sie deshalb in ausgeruhtem Zustand, also nicht nach einer Nachtschicht und auch nicht in einer durch akute Krankheit oder andere Umstände beeinträchtigten Verfassung. Sie können vor der Untersuchung die üblichen Mahlzeiten einnehmen.
- Falls Sie Ausländer sind und die deutsche Sprache und Schrift nicht ausreichend beherrschen, ist es ratsam, sich von einem vereidigten Dolmetscher begleiten zu lassen. Wenn die Untersuchung wegen Sprachschwierigkeiten nicht durchgeführt werden kann, verfällt die Gebühr.
- Die Dauer der Begutachtung hängt auch davon ab, wie schnell die einzelnen Untersuchungen durchgeführt werden können. Mitunter dauert die gesamte Untersuchung, einschließlich unvermeidbarer Pausen, bis zu drei Stunden. Stellen Sie sich bitte darauf ein, damit Sie nicht in Terminschwierigkeiten geraten und unter Zeitdruck stehen.
- Es werden von Ihnen keine überdurchschnittlichen Leistungen erwartet. Sie kommen nicht in eine ,,Prüfung", bei der man möglichst keine Fehler machen darf. Die Gutachter sollen untersuchen, wo Ihre Stärken und Ihre Schwächen liegen und welche Ursachen den aktenkundigen Vorkommnissen zu Grunde liegen. Ihre Mitarbeit ist dabei eine notwendige Hilfe, um die Zweifel der Straßenverkehrsbehörde nach Möglichkeit ausräumen zu können, zumal sich das Gutachten auf Ihre Angaben und Äußerungen stützt.
- Nach Abschluß der Untersuchung werden die Ergebnisse ausgewertet und für die Begutachtung zusammengefaßt. Erwarten Sie bitte nicht, daß der Untersuchungsbefund bereits nach Abschluß der Untersuchung oder in wenigen Tagen vorliegt. Bis zur Versendung des Gutachtens vergehen im Regelfall mindestens 2 Wochen. Das Gutachten wird nur dann der Straßenverkehrsbehörde oder Dritten zur Kenntnis gegeben, wenn Sie Ihr Einverständnis dazu gegeben haben."