Das Verkehrslexikon

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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss vom 30.05.2006 - 3 L 283/06 - Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit entschuldigt nicht die Nichtbeibringung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung

VG Aachen v. 30.05.2006: Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit entschuldigt nicht die Nichtbeibringung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung


Das Verwaltungsgericht Aachen (Beschluss vom 30.05.2006 - 3 L 283/06) hat entschieden:
Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit entschuldigt nicht die Nichtbeibringung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung.


Siehe auch Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Die angefochtene Ordnungsverfügung ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil der Antragsteller aus finanziellen Gründen derzeit nicht in der Lage ist, die ursprünglich von dem Antragsgegner geforderte medizinisch-psychologische Begutachtung durchführen zu lassen. Finanzielle Leistungsfähigkeit entschuldigt nämlich nicht die Nichtbeibringung eines Gutachtens. Vielmehr obliegt es dem Betroffenen, dieses auf seine Kosten beizubringen (vgl. § 2 Abs. 8 StVG). Da es um die Abwehr von Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer geht, kann die Frage der Entziehung nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Betroffene wirtschaftlich in der Lage ist, seine Eignung nachzuweisen oder nicht.
Vgl. Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl. 2004, Anm. 16 zu § 11 FeV.
..."