Abtretung der Mietwagenkosten
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Haftung des Mieters
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Mietwagen
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Mietwagenkosten
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Schadensersatz
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Schadensminderung
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Unfallersatztarif
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Unfalltypen
Mietwagenkosten - Rechtsprechung:Der Geschädigte muss ggf. einen günstigeren Langzeittarif wählen
Wenn bei Anmietung eines Fahrzeugs bereits abzusehen ist, daß unter Berücksichtigung der mit der Beauftragung eines Sachverständigen vergehenden Zeit, der evtl. erforderlichen Überlegungsfrist bezüglich des Reparaturauftrags und schließlich der erforderlichen Reparaturdauer ein Zeitraum von mehr als einer Woche vergehen wird, muss der Geschädigte einen Mietwagen zu einem Pauschal-Langzeittarif (ggf. ohne Kilometerbegrenzung) anmieten und darf sich keinesfalls auf die Anmietung eines Wagens einlassen, bei dem ein täglicher Mietpreis abgerechnet wird (vgl. OLG Karlsruhe
NZV 1990, 387 (388); OLG München
NZV 1994, 359 (360)).