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AG Kassel v. 21.06.2004: Eine Ersatzbeschaffung für einen Dritten ist für den Nutzungsausfall unschädlich, wenn der unmittelbar Geschädigte wirtschaftlicher Eigentümer des totalgeschädigten Fahrzeugs war Das AG Kassel, Urteil vom 21.06.2004 - 421 C 7088/03 - hat entschieden, dass es dem Anspruch auf Nutzungsausfall nicht entgegenstehe, wenn das Ersatz- bzw. Nachfolgefahrzeug nicht auf Rechnung und Namen des unmittelbar Geschädigten angeschafft werde, sondern auf den Namen eines Dritten. Entscheidend sei, dass der unmittelbar Geschädigte der wirtschaftliche Eigentümer des Ersatzfahrzeugs sei. |
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