Das Verkehrslexikon

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Beispielrechnung zum Quotenvorrecht (bei 50%iger Haftung) Beispielrechnung zum Quotenvorrecht (bei 50%iger Haftung)

Siehe auch Forderungsübergang und Quotenvorrecht in der Vollkaskoversicherung (Differenztheorie) und in der Sozialversicherung




bevorrechütigte Positionen:    
Reparaturkosten: 10.000,00 €  
Sachverständigenkosten: 500,00 €  
Wertminderung: 1.000,00 €  
Gesamtfahrzeugschaden: 11.500,00 €  
nicht bevorrechtigt:    
Mietwagenkosten 2.500,00 €  
Unkostenpauschale 30,00 €  
Zwischensumme 2.530,00 €  
     
Gesamtschaden: 14.030,00 €  
     
50 % (Haftung des Schädigers): 7.015,00 €  
Zahlung des Vollkaskoversicherers (Reparaturkosten 10.000,00 € abzügl. 1.000,00 € Selbstbeteiligung): 9.000,00 €  
dem Geschädigten stehen zu:    
Selbstbeteiligung (bevorrechtigt): 1.000,00 €  
Sachverständigenkosten: 500,00 €  
Wertminderung: 1.000,00 €  
Mietwagenkosten (nur zu 50%): 1.250,00 €  
Unkostenpauschale (nur zu 50%): 15,00 €  
vom Schädiger an den Geschädigten zu zahlen: 3.765,00 €  
vom Schädiger auf Grund Übergangs an den Vollkaskoversicherer zu zahlen:    
lediglich Haftungsanteil (50 % des Gesamtschadens) 7.015,00 € abzüglich Zahlung direkt an den Geschädigten 3.765,00 € 3.250,00 €  
der Geschädigte hat erhalten:    
aus der Vollkaskoversicherung: 9.000,00 €  
vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherer: 3.765,00 €  
insgesamt also: 12.765,00 €  
     
ohne Quotenvorrecht wären 50 % des vom Vollkaskoversicherer gezahlten Betrages von 9.000,00 €, also 4.500,00 €, übergegangen, so dass vom gesamten hälftigen Haftungsbetrag von 7.015,00 € lediglich für den Geschädigten übrig geblieben wären: 2.515,00 €  
Vorteil durch das Quotenvorrecht: 1.250,00 €