Das Verkehrslexikon

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Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 07.12.1995 - 2 S 4512/95 - Zum Überholen von Radfahrern untereinander bei beginnendem linksseitigen benutzungspflichtigem Radweg

LG Nürnberg-Fürth v. 07.12.1995: Zum Überholen von Radfahrern untereinander bei beginnendem linksseitigen benutzungspflichtigem Radweg


Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 07.12.1995 - 2 S 4512/95) hat entschieden:


Siehe auch Radfahrer im Verkehrsrecht und Stichwörter zum Thema Fahrrad und Radfahrer


Ein Radfahrer, der einen anderen an einer Stelle überholen will, an der links der Fahrbahn ein benutzungspflichtiger Radweg beginnt, muss damit rechnen, dass der Vorausfahrende nach links schwenkt, und hat im Kollisionsfall die Hälfte seines Schadens selbst zu tragen.