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Anscheinsbeweis - Fahrradthemen - Radfahrerunfälle - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Unfalltypen - Verkehrssicherung - Versicherungsthemen - Vorfahrt OLG Bremen v. 11.02.1997: Ein Radfahrer auf linkem nicht freigegebenen Radweg in falscher Fahrtrichtung verliert das Vorfahrtrecht Das OLG Bremen (Urteil vom 11.02.1997 - 3 U 69/96) hat entschieden, dass der den Radweg in verkehrter Richtung befahrende Radfahrer gegenüber dem aus der wartepflichtigen Seitenstraße kommenden Kfz.-Führer kein Vorfahrtrecht zustehe, und ausgeführt: Das OLG Bremen meint aber in diesem Zusammenhang, dass auch dann, wenn dem Radfahrer kein Vorfahrtrecht zustehe, auf Seiten des Kfz.-Halters ein Verschulden des Führers des Kfz., der verkehrswidrig von rechts kommende Radfahrer nicht in Rechnung stelle, in Form leichter Fahrlässigkeit sowie die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs bei der Haftungsabwägung zu berücksichtigen seien; demzufolge haftet der Radfahrer zu 3/5 und der Kfz.-Halter und -führer zu 2/5.Radfahrer, die entgegen StVO § 2 Abs 4 S 2 einen für die Gegenrichtung nicht freigegebenen links neben der Fahrbahn einer Hauptstraße verlaufenden Radweg befahren, haben gegenüber aus untergeordneten Nebenstraßen von rechts einbiegenden Verkehrsteilnehmern keine Vorfahrt. Weiteres zum Thema Fahrrad: - nach oben -
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