Das Verkehrslexikon
Die Radio-Umbaukosten können auch fiktiv abgerechnet werden
Die Radio-Umbaukosten können auch fiktiv abgerechnet werden
Siehe auch Umbaukosten / Umrüstungskosten / Umlackierung und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung
Für den Ersatz auch bei fiktiver Schadensabrechnung hat sich das OLG München (zfs 1991, 192 und 264) ausgesprochen.
Auch das Landgericht Berlin ZfSch 1990, 343 (Urt. v. 03.05.1990 - 2 S 178/89) billigt dem Geschädigten die fiktive Abrechnung für den Radio-Umbau zu und hält einen Pauschalbetrag von 150 DM (75 €?) für angemessen, wenn auch Hecklautsprecher aus- und einzubauen sind.