Fiktive Schadensabrechnung
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Die Radio-Umbaukosten können auch fiktiv abgerechnet werden
Für den Ersatz auch bei fiktiver Schadensabrechnung hat sich das OLG München (
zfs 1991, 192 und 264) ausgesprochen.
Auch das Landgericht Berlin
ZfSch 1990, 343 (Urt. v. 03.05.1990 -
2 S 178/89) billigt dem Geschädigten die fiktive Abrechnung für den Radio-Umbau zu und hält einen Pauschalbetrag von 150 DM (75 €?) für angemessen, wenn auch Hecklautsprecher aus- und einzubauen sind.